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Private Auftraggeber haften ab 2017 beim Hausbau für Sozialdumping


Über den Jahreswechsel werden immer neue Ziele gesteckt. Im privaten Bereich steht vielleicht ein Hausbau oder ein Umbau Deiner Eigentumswohnung für das Jahr 2017 ganz oben auf der Liste. Hier gilt es ab sofort zu beachten: ab 2017 können anspruchsberechtigte Arbeitnehmer auch Privatkunden als Auftraggeber in die Pflicht nehmen.

 

Die Haftung gilt vor allem hinsichtlich jener Arbeitnehmer, die bei Deinem direkten Auftragnehmer (Baufirma, Generalunternehmer, Subunternehmer, etc.) beschäftigt sind. Begrenzt ist es auf jene Fälle, in denen Arbeitnehmer Bauarbeiten erbringen und aus dem Ausland entsandt sind.


Du haftest für Entgeltansprüche, sofern es sich um Mindestansprüche nach Gesetz, KV, etc. sowie um Zuschläge nach dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz handelt. Sozialversicherungsbeiträge sind ausgenommen.


Hier kannst Du die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) nachlesen.


Bevor Du einen Auftrag an ein Bauunternehmen erteilst, sichere Dich ab und kontaktiere Deinen Rechtsanwalt, damit er Dir einen kurzen Vertragstext für Deinen Auftragnehmer als Ergänzung ausarbeitet.


Willst Du es Dir vor einem Haus- oder Wohnungskauf leichter machen, kann ich Dich gerne bei der Entscheidungsfindung mit meinem Immobiliencoaching unterstützen!





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